Garten- und
Landschaftsbau
Tel.: 02131-55760

KÜSTERS Baumschnitt /
Baum- und Gehölzpflege-Verordnung
nach dem Bundesnaturschutzgesetz


Baumschnitt-Verordnung: Wozu?

Oft handeln Garteninhabern unbewusst in Unkenntnis um das Naturschutzgesetz, welches regelt

Denken Sie beispielsweise …

… an den Frühling. Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen, die Menschen werden fröhlicher, Frühlingsgefühle erwachen. So wie uns, ergeht es auch den Tieren. Der einzige Unterschied ist, dass Tiere den Frühling nutzen um sich fortzupflanzen. Insbesondere die Vogelwelt, und da kommen unsere Bäume und Hecken ins Spiel. Fast alle unsere heimischen Vogelarten benötigen Hecken und Bäume um ihre Nester zu bauen und um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Aber auch Säugetiere wie das Eichhörnchen und Fledermäuse nutzen die Bäume für den Nestbau und als Unterschlupf. Aus diesem Grund gibt es die, wie nebenstehend, auszugsweise beschriebene, Verordnung.

Merke:
Generell, auch ohne Baumschutzsatzung, ist die Baumfällung verboten, wenn sich dort Lebensstätten wild lebender Tierarten befinden!


Stehen Bäume unter einer Baumschutzsatzung, so ist die Fällung genehmigungspflichtig!

Es drohen Geldstrafen
bis zu € 10.000.

Hinweis:
Wir fällen keine Bäume ohne ordnungsgemäße Genehmigung, sofern diese notwendig ist.

Baumschnitt-Verordnung:

Auszugsweise:

Die wichtigsten Inhalte haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

KÜSTERS Garten- und Landschaftsbau Neuss- Morgensternsheide

Im Schnitt ist
KÜSTERS billiger!

Ist der Schnitt nicht völlig klar,
ist er gesetzlich möglich gar?
Antragstellung ungenau?
Frag den KÜSTERS, er macht Dich schlau.

Und wo der Anfahrtsweg nicht reicht,
wo der Boden aufgeweicht,
wo ein Fahrzeug viel zu schwer,
da muss einfach KÜSTERS her.

Sie werden seh’n:
KÜSTERS
macht den Garten schön
.